Aug 20
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Seit Inkrafttreten der Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg am 1. Juli ist der Fußball, wie wir ihn kennen, auf die Sportplätze zurückgekehrt. Im Training darf in Gruppen bis zu 20 Personen auf die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands verzichtet werden. Spiele sind ebenfalls wieder erlaubt, allerdings nur unter Auflagen. Abseits des sportlichen Geschehens ist der Mindestabstand nach wie vor einzuhalten.
Die einzuhaltenden Vorgaben ergeben sich aus der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Corona-Verordnung Sport des Kultus- und Sozialministeriums. Alle Empfehlungen des wfv orientieren sich an diesen offiziellen Vorgaben mit dem Ziel, diese für Vereine wie uns als Eintracht Stuttgart in praktische Empfehlungen zu übersetzen. Ein wichtiger Baustein, den der wfv an der Seite weiterer Landesverbände unterstützt, ist zudem der Einsatz der Corona-Warn-App der Bundesregierung.