Mrz 20
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Meldung des wfv vom 17. März 2020: „Die aktuelle Verordnung der Landesregierung umfasst weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Menschen in Baden-Württemberg mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu verlangsamen. Insbesondere sollen Sozialkontakte auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Diese Verordnung hat weitreichende Konsequenzen für alle Bereiche des organisierten Sports.
Vor diesem Hintergrund hat der Württembergische Fußballverband entschieden, den Spielbetrieb im Amateurfußball bis zu den Verbandsligen frühestens ab dem 20.04.2020 wieder aufzunehmen. Eine mögliche Wiederaufnahme wird in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden geprüft und erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um den Vereinen in Württemberg ihre Planungen zu erleichtern. Aufgrund der Verordnung der Landesregierung ist auch der Trainingsbetrieb während dieser Zeit einzustellen, soweit nicht ohnehin schon geschehen.“