Mai 14
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Der SV Eintracht Stuttgart 1896 e. V. beruft gemäß § 7.1.1 der Vereinssatzung die ordentliche Hauptversammlung ein. Sie findet am 18. Juni, 19 Uhr, im Nebenzimmer der Vereinsgaststätte statt. Im Verlaufe der ordentlichen Mitgliederversammlung findet auch die Abteilungsversammlung der Fußballabteilung statt. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden (§7.13), wenn sie in der Versammlung behandelt werden sollen. Ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, welche mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein und bitten um zahlreichen Besuch. Anmerkung: Nach § 7.41 beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Vorstandschaft zwei Jahre. Neuwahlen finden daher wieder im Jahr 2016 statt.
Die Tagesordnung:
1. Verlesen des Protokolls der letztjährigen Mitgliederversammlung entfällt.
(kann eingesehen werden)
2. Erstattung der Geschäftsberichte
• des 1. Vorsitzenden
• des Kassiers und der Kassenprüfer
• des Abteilungsleiters Fußball / Herren
• des Abteilungsleiters Fußball / Damen
• des Abteilungsleiters Fußball / Jugend
• der Abteilungsleiterin Freizeitsport (Gymnastik, Tischtennis, Walking)
des Betreuers der Sportanlagen
3. Aussprache über die Berichte
4. Entlastung des 1. Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstandes
5. Entlastung des Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter
(stimmberechtigt sind die Mitglieder der Fußballabteilung)
6. Neuwahl des 1. Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstandes
7. Neuwahl des Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter
(stimmberechtigt sind die Mitglieder der Fußballabteilung)
8. Bestätigung der AbteilungsleiterJugend und Freizeitsport (Gymnastik, Walking, Tischtennis)
9. Neuwahl der Kassenprüfer und des Ältestenrates
10. Veranstaltungen
11. Verschiedenes