Mai 13
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Liebe Mitglieder des SV Eintracht Stuttgart 1893 e. V., gemäß § 7.11 der Vereinssatzung wird hierdurch die ordentliche Mitgliederversammlung auf Mittwoch, 14.06.2013, Beginn 19 Uhr, einberufen. Sie findet im Nebenzimmer der Vereinsgaststätte statt.
Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden (§7.13), wenn sie in der Versammlung behandelt werden sollen. Ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, welche mit dem Eintritt von
Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein und bitten um zahlreichen Besuch.
Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:
1. Verlesen des Protokolls der letztjährigen Mitgliederversammlung entfällt.
(kann eingesehen werden)
2. Erstattung der Geschäftsberichte
• des 1. Vorsitzenden
• des Kassiers und der Kassenprüfer
• des Abteilungsleiters Fußball
sowie seiner Mitarbeiter
• der Abteilungsleiterin Freizeitsport (Gymnastik, Tischtennis, Walking)
• des Betreuers der Sportanlagen
3. Aussprache über die Berichte
4. Entlastung des Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter
(stimmberechtigt sind die Mitglieder der Fußballabteilung)
5. Bestätigung des durch die Fußballabt. bereits neu gewählten Abteilungsleiters Fußball und seiner Mitarbeiter
6. Entlastung der Kassenprüfer und des Ältestenrates
7. Neuwahl der Kassenprüfer und des Ältestenrates
8. Satzungsänderung
9. Veranstaltungen
10. Verschiedenes
Anmerkung: Nach § 7.41 beträgt die Amtszeit der Mitglieder der Vorstandschaft zwei Jahre. Neuwahlen finden daher wieder im Jahr 2014 statt.
Stuttgart im Mai 2013
Eckehardt Fritz
1. Vorsitzender